Anmeldung und Änderungen Gewerbebetriebe
Seit Januar 2003 gilt bundesweit die Gewerbeabfallverordnung. Sie gibt vor, dass auch Betriebe an die öffentliche Müllabfuhr gebunden sind. In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Esslingen ist zudem das zu bestellende Mindestbehältervolumen („Pflichttonne“) für Gewerbebetriebe festgelegt. Gewerbebetriebe und Selbständige können hier das Mindestbehältervolumen ermitteln und Müllbehälter anmelden.
Die Neuanmeldung (inkl. Berechnung des Mindestbehältervolumens) von Restmüll- oder Biotonnen kann über das nachfolgende Online-Formular durch Firmeninhaber bzw. Geschäftsführung erfolgen.
Bitte lassen Sie uns zusätzlich einen Nachweis Ihrer Gewerbeanmeldung zukommen!
Bitte verwenden Sie bei Änderungen (auch Neuanmeldungen) bitte das
PDF-Formular (Gewerbe).
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