Neuanmeldung Gewerbebetriebe
Seit Januar 2003 gilt bundesweit die Gewerbeabfallverordnung. Sie gibt vor, dass auch Betriebe an die öffentliche Müllabfuhr gebunden sind. In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Esslingen ist zudem das zu
bestellende Mindestbehältervolumen ("Pflichttonne") für Gewerbebetriebe festgelegt. Bevor Sie eine Bestellung vornehmen, müssen Sie das Mindestbehältervolumen bestimmen.
Machen Sie dazu zunächst Angaben zur Branche und Größe Ihres Betriebes. Klicken Sie dann auf den Berechnungs-Button am Ende der Seite. Im Anschluss können Sie Ihre Bestellung vornehmen.
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