Anmeldung, Änderungen und Abmeldung von Abfallbehältern
Private Haushalte und Gewerbebetriebe müssen ihre Abfälle zur Beseitigung von der öffentlichen Müllabfuhr abholen lassen. Die Anschlusspflicht gilt auch für Wertstoffe, Biomüll, usw. Bei der Anmeldung wird zwischen privaten Haushalten und Gewerbebetrieben unterschieden. Müllbehälter für private Haushalte können Grundstückseigentümer oder bei Wohnanlagen die Hausverwaltung bzw. die Wohnungseigentümer anmelden. Bei Gewerbebetrieben erfolgt die Anmeldung vom Inhaber bzw. der Geschäftsleitung.