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Problemstoffe / Schadstoffbelastete Abfälle / Gefährliche Abfälle

 

Schadstoffbelastete Abfälle stellen aufgrund ihrer giftigen, wassergefährdenden, ätzenden, schwermetallbelasteten, leicht entflammbaren oder anderer problematischer Eigenschaften eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Deshalb gelten für die Beseitigung dieser Abfälle sowohl für Haushalte als auch für Gewerbebetriebe besondere Entsorgungsvorgaben.

 
Schadstoffsammlung Hebst 2024
 
 
 

Wohin mit schadstoffbelasteten Abfällen (Haushalte)?

Schadstoffbelastete Abfälle sind üblicherweise in privaten Haushaltungen anfallende Kleinmengen von Abfällen, die bei der Entsorgung Nachteile für Personen, Umwelt, Anlagen oder Verwertungsprodukte hervorrufen können, z.B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, mineralöl- und lösemittelhaltige Stoffe, Farben, Lacke (soweit sie nicht eingetrocknet sind), Desinfektions- und Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Batterien, Akkumulatoren, Säuren, Laugen und Salze.

 

Schadstoffbelastete Abfälle außer Batterien und Akkumulatoren aus Privathaushalten können in haushaltsüblichen Mengen in der Originalverpackung oder in deutlich gekennzeichneten Behältern kostenlos bei den zwei Mal jährlich stattfindenden mobilen Schadstoff-Sammlungen im Landkreis Esslingen abgegeben werden. Sie dürfen keinesfalls vor oder nach der Sammlung an der Sammelstelle abgestellt werden.

Das Schadstoffmobil nimmt bei seiner Tour durch die Städte und Gemeinden des Landkreises schadstoffhaltige Abfälle aus Privathaushalten kostenlos mit.

 

 

 

 
Das Abfall-Abc informiert ausführlich über die verschieden Abfallarten.
 

Wohin mit schadstoffbelasteten / gefährlichen Abfällen (Gewerbe)?

Gefährliche Abfälle, so die offizielle Bezeichnung für Problemstoffe, Schadstoffe, Sonderabfälle, sind die Abfälle, die in der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem (*) gekennzeichnet sind. Diese Abfälle stellen aufgrund ihres Schadstoffgehaltes allgemein eine besondere Gefährdung für Mensch und Umwelt dar und dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Sie müssen in jedem Fall getrennt von anderen Abfällen gehalten, gelagert und eingesammelt werden. Sie sind dann einer ordnungsgemäßen Beseitigung oder Verwertung zuzuführen.

 

Die Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung, die in Baden-Württemberg anfallen, dort behandelt, gelagert oder abgelagert werden, sind verpflichtet, diese der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH mit Sitz in Fellbach anzudienen, bevor sie in eine Abfallentsorgungsanlage gebracht oder einem Dritten überlassen werden. Die Andienungspflicht ist vom Verfahren her mit der bundesrechtlich geregelten Nachweispflicht verknüpft. Die Nachweise sind zwischen den Beteiligten elektronisch zu übermitteln.

 

Ausführliche Informationen zur Entsorgung "Gefährlicher Abfälle" erteilt:

Sonderabfallagentur

SAA Baden-Württemberg GmbH

Welfenstr. 15

70736 Fellbach

Tel.: 0711 951 961 0

www.saa.de

 

Für Abfallerzeuger, soweit bei ihnen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährlicher Abfälle (Kleinmengen) jährlich anfallen, besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung bei einem privaten Entsorgungsunternehmen.