Landkreis Esslingen
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Anmeldung, Änderungen und Abmeldung von Abfallbehältern

 

Private Haushalte und Gewerbebetriebe müssen ihre Abfälle zur Beseitigung von der öffentlichen Müllabfuhr abholen lassen. Die Anschlusspflicht gilt auch für Wertstoffe, Biomüll, usw. Bei der Anmeldung wird zwischen privaten Haushalten und Gewerbebetrieben unterschieden. Müllbehälter für private Haushalte können Grundstückseigentümer oder bei Wohnanlagen die Hausverwaltung bzw. die Wohnungseigentümer anmelden. Bei Gewerbebetrieben erfolgt die Anmeldung vom Inhaber bzw. der Geschäftsleitung.

 
 
 

Anmeldung Haushalte

Hier können sich private Haushalte zur Müllabfuhr anmelden. Mehr

Gewerbebetriebe

Seit Januar 2003 gilt bundesweit die Gewerbeabfallverordnung. Sie gibt vor, dass auch Betriebe an die öffentliche Müllabfuhr gebunden sind. Hier finden ... Mehr