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Anmeldung und Änderungen Gewerbebetriebe

 

Seit Januar 2003 gilt bundesweit die Gewerbeabfallverordnung. Sie gibt vor, dass auch Betriebe an die öffentliche Müllabfuhr gebunden sind. In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Esslingen ist zudem das zu bestellende Mindestbehältervolumen („Pflichttonne“) für Gewerbebetriebe festgelegt. Gewerbebetriebe und Selbständige können hier das Mindestbehältervolumen ermitteln und Müllbehälter anmelden.

 

Die Neuanmeldung (inkl. Berechnung des Mindestbehältervolumens) von Restmüll- oder Biotonnen kann über das nachfolgende Online-Formular durch Firmeninhaber bzw. Geschäftsführung erfolgen.

Bitte lassen Sie uns zusätzlich einen Nachweis Ihrer Gewerbeanmeldung zukommen!

Online-Formular

 

Bitte verwenden Sie bei Änderungen (auch Neuanmeldungen) bitte das
PDF-Formular (Gewerbe).

 

Weitere Informationen

 
Mehr Informationen zum MindestbehältervolumenWeitere Formulare finden Sie in der Mediathek