Ab 2025 kann jeder Bürger des Landkreises Esslingen den Gebührenbescheid seines Haushalts im Online-Portal des Abfallwirtschaftsbetriebes nachschauen
digitale Bürgerdienste
„Wir stellen in einem geschützten Bereich auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebes alle Kundendaten bereit“, beschreibt Michael Potthast, der Geschäftsführer des Abfallwirtschaftsbetriebes. „Seine Daten sind für den Kunden einsehbar, sobald er sich mit seiner Kundennummer und einem individuellen Passwort eingeloggt hat. Mit einem Klick kann er über den Reiter ‚digitaler Bürgerdienst‘ seine Abfallgebühren einsehen“, so Potthast weiter. Er kann außerdem neue Mülltonnen bestellen, Reklamationen einreichen und Sperrmüll anmelden.
Um die Selbstanlieferung von Sperrmüll durchzuführen, genügt das Vorzeigen des auf dem Gebührenbescheid abgedruckten QR-Codes. Über das Online-Portal mein.awb-es.de können auch nicht Kunden, die keinen Gebührenbescheid erhalten, selbst einen QR-Code erstellen. Die Abholung von Sperrmüll kann ebenfalls über das Portal mein.awb-es.de beauftragt werden. Wie bisher sind zwei Sperrmüllentsorgugen (Abholung oder Anlieferung) im Jahr gebührenfrei. Im Ausnahmefall wird die Anmeldung von Sperrmüll bzw. die Abholung eines Elektro-Haushaltsgroßgerätes auch telefonisch vom Abfallwirtschaftsbetrieb aufgenommen.
Eine Übersicht über die Abfuhrtermine in seiner Straße findet der Kunde ebenfalls online. Die kostenlose Abfall-App erinnert sogar mit einem Signalton an anstehen-de Abfuhrtermine. Der gedruckte Müllkalender wird ab 2025 nicht mehr pauschal an die Haushalte verschickt. Die online verfügbare Übersicht der Abfuhrtermine lässt sich auch ausdrucken. Bei Bedarf kann ein Exemplar des Kalenders telefonisch unter 0711 3902 481 00 bestellt werden.
Mit der Einbindung der „digitalen Bürgerdienste“ auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebes sind alle Dienstleistungen des Abfallwirtschaftsbetriebes rund um die Uhr verfügbar. „Der Kunde kann über den digitalen Bürgerdienst festlegen, ob er seinen Gebührenbescheid künftig noch per Post zugeschickt bekommen möchte, oder ob er ihn ausschließlich digital nutzt“, erklärt Michael Potthast. Dies spare Pa-pier und runde den Digitalisierungsprozess ab, so der Geschäftsführer.
Ein Flyer erklärt die Abläufe zur Anmeldung von Sperrmüll bzw. Elektro-Haushaltsgroßgeräten anschaulich. Die Verteilung erfolgt über die Verwaltung des Abfallwirtschaftsbetriebes, dessen Entsorgungseinrichtungen, sowie die Rathäuser.
Empfänger von Gebührenbescheiden erhalten ab Mitte November ein Informationsschreiben zu den Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Bürgerdienste. Weiter enthält dieses Schreiben einen individuellen Zugangscode zu den Bürgerdiensten, welche ab diesem Zeitpunkt genutzt werden können.
Die Nutzung der digitalen Bürgerdienste ist grundsätzlich allen Empfängern der Gebührenbescheide möglich. Haushalte, die keinen Gebührenbescheid erhalten, können die digitalen Bürgerdienste über einen Gastzugang in den für sie relevanten Bereichen nutzen und somit Sperrmüll, die Abholung von Elektro-Haushaltsgroßgeräten und Reklamationen beim Abfallwirtschaftsbetrieb anmelden.
Für weitere Informationen zu den digitalen Bürgerdiensten empfiehlt der Abfallwirt-schaftsbetrieb die neu gestaltete Webseite www.awb-es.de und die Abfall-App, die kostenlos im App-Store bereitsteht.