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    Auch Anlagen des AWB betroffen: Gesetzesnovelle für Elektro-Schrott tritt in Kraft

    Auch Anlagen des AWB betroffen: Gesetzesnovelle für Elektro-Schrott tritt in Kraft

    Mehr Informationen, mehr Rücknahmestellen, mehr Kontrolle: Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zielt auf verbesserte Recyclingquoten, mehr Sicherheit und mehr Unabhängigkeit bei der Versorgung von wertvollen Ressourcen wie seltenen Erden oder Edelmetallen. Der Handel muss mehr zurücknehmen und mehr informieren. Auch Sammelstellen des Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen (AWB) sind betroffen.

     

    Am Donnerstag, den 01. Januar 2026, traten deutschlandweit Änderungen des ElektroG in Kraft. „Elektro-Schrott ist die weltweit am schnellsten wachsende Abfallart. Das stellt die Abfallwirtschaft vor große Herausforderungen, denn weder können wir Konsumverhalten noch Produktionsweisen direkt beeinflussen,“ sagt Michael Potthast, Geschäftsführer des AWB, und führt aus, „Aber wer versteht, dass Edelmetalle wie Kupfer, Silber oder Gold aus Altgeräten entnommen werden, um anschließend wieder in Neugeräten verbaut werden, der versteht, dass Elektro-Schrott kein Restmüll ist.“ Ziel der Novelle ist es die Recyclingquote zu verbessern. Beim Elektro-Schrott liegt diese noch unter 40%.

     

    Rückgaberegelungen im Handel im Sinne der Verbraucher ausgeweitet

     

    Zentrale Änderungen im Gesetz zielen darauf ab, die Rückgabe von Altgeräten einfacher zu machen. Gerade die Rücknahmepflicht im Handel soll Impulse setzen. So können Verbraucher Kleingeräte bis 25 cm, auch ohne den Kauf eines Neugerätes, bei so gut wie allen Händlern zurückgeben. Dies gilt nicht mehr nur für den Fachhandel. Auch der Lebensmitteleinzelhandel und Discount müssen Elektro-Geräte nun zurücknehmen, wenn sie diese mehrfach im Jahr verkaufen. Diese Regelungen schließen ausdrücklich auch E-Zigaretten ein. Flankiert wird die Rücknahmepflicht des Handels mit einer Informationspflicht. Diese begrenzt sich nicht nur auf Hinweise zur korrekten Entsorgung beim Kauf. Ab dem neuen Jahr gilt auch die Pflicht alle Rücknahmestellen mit einem Logo für die Rücknahme von Altgeräten bzw. Batterien zu kennzeichnen.

     

    Die Kennzeichnungspflicht der Rücknahmestellen betrifft auch die Sammelstellen des AWB. Aber auch hier ändern sich weitere wichtige Punkte. Zum einen ist die Abgabe der Altgeräte, wenn nicht fest verbaut, nur noch mit ausgebauter Batterie oder Akku möglich. Zum anderen dürfen Elektro-Altgeräte an kommunalen Sammelstellen künftig nur noch durch geschultes Personal einsortiert werden. „Der Annahmetisch an den kommunalen Sammelstellen ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Sammlung zu verbessern und Brandrisiken zu reduzieren", betont Marian Hummel, Abteilungsleitung Kommunikation und Logistik beim AWB. Besonders betroffen: der Standort Großbettlingen. Da auf dem Recyclinghof nicht ausreichend Platz für die notwendige Umgestaltung der Rücknahmestelle zur Verfügung steht, wurde die Elektro-Schrott-Annahme hier zum Jahreswechsel eingestellt. Hier kann nur noch die so genannte Weiße Ware abgegeben werden. Darunter versteht der AWB Waschmaschinen, Trockner, Herd und Backofen. Ausgeschlossen sind Kühl- und Gefrierschränke. Die nächstgelegenen Annahmestellen für Elektro-Schrott werden dann der Recyclinghof Eichholz, das Kompostwerk in Kirchheim oder die Entsorgungsstation am Blumentobel sein.

     

    Akkus und Batterien: akute Brandgefahr

     

    Akkus und Batterien stellen in Abfallbehältern eine akute Brandgefahr dar. Laut dem Bund Deutscher Entsorger entstehen zurzeit täglich rund 30 Brände in Fahrzeugen oder auf Anlagen. „Egal ob Restmüll, Papier- oder Bioabfall, der Abfall wird nach der Leerung noch im Sammelfahrzeug gepresst. Wird dabei ein Akku beschädigt, braucht es nicht mehr viel, um ein Feuer zu entfachen,“ ergänzt Michael Potthast. Aber auch bei der Annahme bestehe eine erhöhte Brandgefahr – und nicht nur in der Theorie: Am 22. Oktober brach in einem der Sammelcontainer für Elektro-Schrott ein Feuer aus. Die Feuerwehr musste mit drei Fahrzeugen anrücken. Verletzt wurde niemand. 

     

    Die neu organisierte Elektro-Schrott- und Batterie-Annahmestellen im Landkreis Esslingen finden Sie auf den drei Entsorgungsstationen Katzenbühl (Esslingen), Blumentobel (Beuren), Sielminger Straße (Leinfelden-Echterdingen), am Kompostwerk Kirchheim, an der Deponie Weißer Stein (Plochingen) sowie auf den Recyclinghöfe Eichholz (Filderstadt) und Zollberg (Esslingen).

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