Gefährliche Abfälle, so die offizielle Bezeichnung für Problemstoffe, Schadstoffe, Sonderabfälle, sind die Abfälle, die in der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem (*) gekennzeichnet sind. Diese Abfälle stellen aufgrund ihres Schadstoffgehaltes allgemein eine besondere Gefährdung für Mensch und Umwelt dar und dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Sie müssen in jedem Fall getrennt von anderen Abfällen gehalten, gelagert und eingesammelt werden. Sie sind dann einer ordnungsgemäßen Beseitigung oder Verwertung zuzuführen.
Die Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung, die in Baden-Württemberg anfallen, dort behandelt, gelagert oder abgelagert werden, sind verpflichtet, diese der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH mit Sitz in Fellbach anzudienen, bevor sie in eine Abfallentsorgungsanlage gebracht oder einem Dritten überlassen werden. Die Andienungspflicht ist vom Verfahren her mit der bundesrechtlich geregelten Nachweispflicht verknüpft. Die Nachweise sind zwischen den Beteiligten elektronisch zu übermitteln.
Ausführliche Informationen zur Entsorgung "Gefährlicher Abfälle" erteilt:
Sonderabfallagentur
SAA Baden-Württemberg GmbH
Welfenstr. 15
70736 Fellbach
0711 951 961 0
www.saa.de
Für Abfallerzeuger, soweit bei ihnen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährlicher Abfälle (Kleinmengen) jährlich anfallen, besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung bei einem privaten Entsorgungsunternehmen.