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    Wichtige Hinweise zur Annahme von Bodenaushub

    Wichtige Hinweise zur Annahme von Bodenaushub

    Bitte beachten Sie, dass belasteter Bodenaushub grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen ist.

     

    Mutterboden darf nicht auf Deponien entsorgt werden.

     

    Die oberste, durchwurzelte Bodenschicht – der Mutterboden – ist von der Entsorgung auf Deponien ausgeschlossen. Gemäß § 202 BauGB muss Mutterboden wiederverwendet und dem natürlichen Stoffkreislauf zugeführt werden.

     

    Wenn Sie Mutterboden abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder eine Gärtnerei. Diese Betriebe nehmen Mutterboden in der Regel gerne an und führen ihn einer sinnvollen Weiterverwendung zu.

     

     

    Bodenaushub bis 1 m³

    Unbelasteter und reiner Bodenaushub bis 1 m³ kann gegen Gebühr an unseren Entsorgungseinrichtungen entsorgt werden:

    • Deponie Blumentobel, Beuren
    • Deponie Weißer Stein, Plochingen

    Bodenaushub von 1 bis 10 m³

    Bei der Entsorgung von unbelastetem und reinem Bodenaushub von 1 bis 10 m³ muss ein Abfallbeseitigungsnachweis ausgefüllt und mitgebracht werden.

     

    Vorlage Abfallbeseitigungsnachweis

     

    Mit diesem Nachweis ist die Entsorgung gegen Gebühr an folgenden Anlagen möglich:

    • Deponie Blumentobel, Beuren
    • Deponie Weißer Stein, Plochingen

    Bodenaushub über 10 m³

    Sobald bei einem Bauvorhaben 10 m³ oder mehr unbelasteter Bodenaushub anfällt, müssen vollständige und unterschriebene Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören:

    • Anlieferungserklärung
    • Analysen nach DepV
    • Probenahmeprotokoll mit Fotos
    • Grundlegende Charakterisierung inklusive Beiblatt Verwertungsprüfung
    • ZOW-Tabelle

    Vorlage Anlieferungserklärung

     

    Zur schnelleren Prüfung und Freigabe können eine ausgefüllte Anlieferungserklärung und ein vollständiges Bodengutachten im Anmeldeformular (unten) direkt hochgeladen werden.

     

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