Bitte beachten Sie, dass belasteter Bodenaushub grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen ist.
Mutterboden darf nicht auf Deponien entsorgt werden.
Die oberste, durchwurzelte Bodenschicht – der Mutterboden – ist von der Entsorgung auf Deponien ausgeschlossen. Gemäß § 202 BauGB muss Mutterboden wiederverwendet und dem natürlichen Stoffkreislauf zugeführt werden.
Wenn Sie Mutterboden abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder eine Gärtnerei. Diese Betriebe nehmen Mutterboden in der Regel gerne an und führen ihn einer sinnvollen Weiterverwendung zu.