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    Nachtspeicherheizgeräte

    Nachtspeicherheizungen können schwach gebundenes Asbest, chromhaltige Speichersteine oder auch PCB-haltige Bauteile enthalten. Aus privaten Haushalten werden Nachspeicherheizungen kostenfrei angenommen.

     

    Die Geräte dürfen nicht demontiert sein und müssen staubdicht mit Gewebeklebeband abgeklebt sein. Es werden nur Geräte angenommen, die nachweislich aus dem Landkreis Esslingen stammen.

     

    Achtung:

    Zerlegte Nachtspeicherheizungen führen zu zusätzlichen Kosten, die nicht durch die Annahmeregelung nach ElektroG gedeckt sind. Hierfür müssen je nach Anlieferungszustand bei der Abgabe zusätzliche Aufwandsentschädigungen entrichtet werden. Wir empfehlen, einen Fachbetrieb mit dem Ausbau und der Entsorgung zu beauftragen.

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