Unbelasteter Bodenaushub von bisher unbebauten und nicht gewerblich genutzten Standorten
Soll Bodenaushub von Baumaßnahmen auf den Deponien des Landkreises entsorgt werden, muss rechtzeitig vor der ersten Anlieferung eine ausgefüllte Anlieferungserklärung beim Abfallwirtschaftsbetrieb vorgelegt werden. Die erste Anlieferung kann erst nach Freigabe durch den Abfallwirtschaftsbetrieb erfolgen.
Formblätter für die grundlegende Charakterisierung/Erklärung der Untersuchungstelle
sowie ein Beiblatt zur Verwertungsprüfung finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz LUBW
Entsorgungseinrichtungen für unbelasteten Bodenaushub
Mit Schadstoffen belasteter Bodenaushub
Abfälle von ehemals gewerblich genutzten Grundstücken oder Gebäuden sind vor der Entsorgung auf mögliche Schadstoffbelastungen zu untersuchen und einem Entsorgungsweg zuzuordnen.
Auskünfte hierzu erhalten Sie unter Telefon 0711 3902-48100 (Zentrale)
Wichtig
Die durchwurzelte, oberste Bodenschicht – der Mutterboden – darf nicht auf einer Deponie entsorgt werden. Mutterboden muss wieder als solcher verwendet werden (§ 202 BauGB).
Tipp
Bodenaushub kann oft im Rahmen der Bau-, Bodenschutz- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen zur Grundstücksgestaltung eingesetzt werden. Grünschnittkompost oder Kirchheimer Qualitätskompost verbessern die Qualität Ihres Gartenbodens.