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    Bodenaushub

    Unbelasteter Bodenaushub von bisher unbebauten und nicht gewerblich genutzten Standorten

    Soll Bodenaushub von Baumaßnahmen auf den Deponien des Landkreises entsorgt werden, muss rechtzeitig vor der ersten Anlieferung eine ausgefüllte Anlieferungserklärung beim Abfallwirtschaftsbetrieb vorgelegt werden. Die erste Anlieferung kann erst nach Freigabe durch den Abfallwirtschaftsbetrieb erfolgen.

    Formblätter für die grundlegende Charakterisierung/Erklärung der Untersuchungstelle

    sowie ein Beiblatt zur Verwertungsprüfung finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz LUBW

     

    Entsorgungseinrichtungen für unbelasteten Bodenaushub

    Mit Schadstoffen belasteter Bodenaushub

    Abfälle von ehemals gewerblich genutzten Grundstücken oder Gebäuden sind vor der Entsorgung auf mögliche Schadstoffbelastungen zu untersuchen und einem Entsorgungsweg zuzuordnen.

     

    Auskünfte hierzu erhalten Sie unter Telefon 0711 3902-48100 (Zentrale)

     

    Wichtig

    Die durchwurzelte, oberste Bodenschicht – der Mutterboden – darf nicht auf einer Deponie entsorgt werden. Mutterboden muss wieder als solcher verwendet werden (§ 202 BauGB).

     

    Tipp
    Bodenaushub kann oft im Rahmen der Bau-, Bodenschutz- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen zur Grundstücksgestaltung eingesetzt werden. Grünschnittkompost oder Kirchheimer Qualitätskompost verbessern die Qualität Ihres Gartenbodens.

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