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    Asbest

    Zementprodukte wie Blumenkästen, Balkonverkleidungen oder Dachplatten können Asbest enthalten.

     

    Da Asbestfasern beim Einatmen krebserregend sind, ist beim Entfernen bzw. Transport von Asbestzementprodukten sehr sorgsam vorzugehen. Das Freisetzen von Asbestfasern ist zu vermeiden (nicht zerkleinern, kippen oder schütten! Material befeuchten!).

     

    Asbestarbeiten dürfen nur von Fachfirmen mit Sachkundenachweis ausgeführt werden!

     

    Anlieferungen von Kleinmengen aus Privathaushalten müssen befeuchtet, staubdicht verpackt und entsprechend gekennzeichnet sein. Schutzanzug, FFP2-Maske, Handschuhe sowie Big Bags und Plattenbags zum Verpacken der asbesthaltigen Abfälle erhalten Sie kostenpflichtig bei den drei Entsorgungsstationen sowie bei der Erd- und Bauschuttdeponie Weißer Stein.

     

        

     

    Mengen bis maximal 1 m³ können - vorschriftsmäßig verpackt -  auf folgenden Entsorgungsstationen angeliefert werden:

    Abhängig von der jährlichen Abfallmenge gelten unterschiedliche Bedingungen, die Sie im "Merkblatt Asbest" nachlesen können.

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