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    Erklärung zur Leichten Sprache

    Das Thema Abfall und Entsorgung ist wichtig. Aber das Thema ist manchmal schwierig. Deshalb ist dieser Text in Leichter Sprache geschrieben. Das kann man leichter lesen. Ein anderes Wort für Abfall ist: Müll. Es gibt viele verschiedene Abfälle.

    Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache.

     Was ist der AWB?

    AWB ist die Abkürzung für: Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Esslingen.  

     

     

    Der AWB ist für die Abholung des Mülls zuständig. Der AWB hat auch viele Entsorgungs-anlagen bei denen Abfall abgegeben werden kann.

     Abfälle werden getrennt

    Das heißt: Nicht alle Abfälle kommen zusammen in eine Tonne. Es gibt verschiedene Tonnen. Oder Orte wohin der Abfall kommt.

    Auf diesem Info-Papier steht, wo der Abfall hinkommt. Dazu sagt man auch: Abfall-Entsorgung. Die Abfall-Entsorgung ist wichtig für die Umwelt. Denn aus manchen Abfällen kann man neue Sachen machen. Diese Abfälle nennt man: Wertstoff

    Zum Beispiel:

    • Aus altem Papier wird ein neues Heft gemacht.
    • Oder aus Essens-Resten wird später einmal Erde für Blumen.

     

    Das ist gut für die Umwelt.

    Auf dem Entsorgungseinrichungen im Landkreis werden diese Wertstoffe gesammelt.

     Abfall-Behälter

    Im Landkreis Esslingen gibt es 4 Abfall-Tonnen:

    • die blaue Tonne
    • die graue Tonne
    • die braune Tonne
    • die gelbe Tonne / gelber Sack

    In jede Tonne kommen unterschiedliche Abfälle.

     

    Braune Tonne

     

    Ein anderer Name für die braune Tonne ist: Bio-Tonne. In die braune Tonne kommen Abfälle die aus der Natur sind.

    Zum Beispiel:

    Abfälle vom Essen

    • Kartoffel-Schalen
    • Kaffee-Satz
    • Obst-Reste
    • Gemüse-Reste

     

    Abfälle aus dem Garten

    • alte Blumen
    • kleine Äste
    • Laub
    • Gras

     

     

     

    Die blaue Tonne (blauer Deckel)

     

    In die blaue Tonne kommt Alt-Papier.

    Deswegen sagt man zu der blauen Tonne auch: Altpapier-Tonne

    Zum Alt-Papier gehören Dinge aus Papier, die man nicht mehr braucht.

    Zum Beispiel:

    • Verpackungen aus Pappe
    • Hefte und Bücher
    • Zeitschriften

     

     

    Die graue Tonne

     

    In die graue Tonne kommt Rest-Müll. Rest-Müll ist Abfall, der nach dem Sortieren übrig bleibt. Also Abfall, der nicht in die anderen Tonnen geworfen werden darf.

    Und Abfall, der nicht an anderen Orten entsorgt werden kann. Die anderen Orte stehen unten auf diesem Papier.

    Zum Rest-Abfall gehört zum Beispiel:

    • Windeln
    • Spiel-Zeug
    • kaputte Kleidung
    • Beutel vom Staub-Sauger

     

     

    Der Gelbe Sack oder Gelbe Tonne (gelber Deckel)    

     

    In den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne kommen:

    Verpackungen wie zum Beispiel:

    • Folie von Süßigkeiten oder leere Jogurtbecher
    • Abfälle mit dem grünen Punkt drauf

     

     

    Behälter für Alt-Glas

     

    Alte Flaschen aus Glas kommen in den Behälter für Alt-Glas. Zu diesen Behältern sagt man auch: Container. Aus den alten Flaschen sollen neue Flaschen werden. Deswegen ist es wichtig, die Flaschen nach Farbe zu trennen.

    Zum Beispiel:

    • Die weißen Flaschen kommen in den Container für weiße Flaschen.
    • Die grünen Flaschen kommen in den Container für grüne Flaschen.

     

    In vielen Orten stehen Altglas-Container.

     

     Sperr-Müll

    Sperr-Müll sind sperrige Abfälle. Ein anderes Wort für sperrig ist: Groß oder unhandlich. Sperr-Müll passt nicht in die Müll-Tonnen. Zu Sperr-Müll gehören alle Sachen die man bei einem Umzug mitnehmen würde.

    Zum Beispiel:

    • Sofa
    • Bett
    • Schrank
    • Teppich
    • Matratze

    Es gibt 2 Möglichkeit den Sperr-Müll loszuwerden:

    • Der Sperr-Müll wird bei Ihnen Zuhause abgeholt
    • Sie bringen den Sperr-Müll zu einer unserer Entsorgungstationen

    Standorte

     

    Beides muss angemeldet werden:

     

    Entweder per Telefon:

    0711 3902 4810

     

    oder Online:

     

    Sperrmüllanmeldung

     Alte Elektro-Geräte

    Es gibt zwei Arten von alten Elektro-Geräten: 

    • Elektro-Haushalts-Großgeräte
    • sonstige Elektro-Geräte

     

    Elektrogeräte können an unseren Anlagen entsorgt werden:

     

    Standorte

     

    Zu den Elektro-Haushalts-Großgeräte gehören:

    • Kühlschränke
    • Waschmaschinen
    • Herde
    • Trockner

    ​Diese können gegen Geld zuhause abgeholt werden

     

    Anmeldung geht per Telefon:

    0711 3902 4810

     

    oder Online:

     

     Elektro-Haushalts-Großgeräte Abholung

     

     

     Schadstoffe

    Es gibt Abfälle die gefährlich sind

    Zum Beispiel, weil die Abfälle:  

    • schlecht für die Gesundheit sind 
    • schlecht für die Umwelt sind 
    • leicht brennen können  

    Zum Beispiel: 

    • Farben 
    • Lacke 
    • Lösemittel  

     

    Diese Sachen dürfen nicht in den Haus-Müll. 

    Diese gefährlichen Abfälle können am Schadstoff-Mobil abgegeben werden. 

    Die Termine für das Schadstoff-Mobil finden Sie hier:

    Schadstoffe Termine

    Es darf nur soviel abeggeben werden wie in einem Haushalt anfällt. Zu dieser Menge sagt man auch: Haushaltsübliche Menge 

     Grün-Schnitt und Gehölz-Schnitt

    Wenn man im Garten arbeitet, hat man viel Abfälle aus der Natur. 

    Zum Beispiel: 

    Man scheidet die Hecke. Dann bleiben viele kleine Äste übrig. Das nennt man Gehölz-Schnitt. 

    Oder man mäht den Rasen. Dann bleibt der abgeschnittene Rasen übrig. Dazu sagt man: Grün-Schnitt. 

    Diese Abfälle aus der Natur passen oft nicht in die braune Tonne. 

    Es gibt die Möglichkeit den Grün-Schnitt und den Gehölz-Schnitt bei uns abzugeben

    Standorte 

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes­behinderten­gleichstellungs­gesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

     

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseite:

    • https://www.awb-es.de

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Internetseiten sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

     

    Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

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    • PDF-Dateien, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.
    • Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.

     

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2024 erstellt.

     

    Rückmeldung und Kontaktangaben
    Etwaige weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über folgende E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Hier können auch Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden:

    Abfallwirtschaftbetrieb des Landkreises Esslingen
    Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen

     

    Durchsetzungsverfahren
    Um zu gewährleisten, dass diese Internetseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
    Falls der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    0711 279 3360


    Der für Sie zuständige kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist im Landkreis Esslingen:

    Eike Thorsten Weber
    Landratsamt Esslingen - Kommunaler Behindertenbeauftragter
    0711 3902 42049


    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.