Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseite:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseiten sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Bislang sind auf der Startseite noch keine Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache abrufbar. Dies wird zeitnah behoben.
- Bislang sind auf der Startseite noch keine Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Leichter Sprache abrufbar. Dies wird zeitnah behoben.
- PDF-Dateien, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.
- Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2024 erstellt.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über folgende E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Hier können auch Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden:
Abfallwirtschaftbetrieb des Landkreises Esslingen
Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen
service-awb@lra-es.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Der für Sie zuständige kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist im Landkreis Esslingen:
Eike Thorsten Weber
Landratsamt Esslingen - Kommunaler Behindertenbeauftragter
0711 3902 42049
Kontaktformular
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.