Für alle Gewerbebetriebe besteht die Pflicht, Wertstoffe und Restmüll getrennt zu halten. Nicht verwertbare Abfälle (Restmüll) sind grundsätzlich dem Abfallwirtschaftsbetrieb zu überlassen. Dazu sind Abfallbehälter in angemessenem Umfang anzumelden und zu nutzen.
Verpflichtete Betriebe
Zur Anmeldung von Abfallbehältern sind alle Gewerbebetriebe, Industriebetriebe, Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, öffentliche und private Einrichtungen, freiberufliche und andere Unternehmen, landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe und sonstige Betriebsstätten verpflichtet.
Gemischte Betriebe / gemischt genutzte Grundstücke
Sind Betrieb und Wohnung auf einem Grundstück, müssen grundsätzlich gewerbliche und private Mülltonnen angemeldet werden. Allerdings können Kleinbetriebe mit weniger als 40 Litern Restmüll in 4 Wochen private Mülltonnen mitbenutzen, wenn solche in ausreichender Größe vorhanden sind.
Grundlagen der Berechnung
Für die Berechnung des Mindestbehältervolumens sind der sogenannte Branchenfaktor und die Anzahl der Beschäftigten, bei manchen Betrieben auch die Zahl der Betten (z.B. bei Hotels), der Personen (z.B. bei Schulen) oder die Zahl der Plätze (z.B. bei Altenheimen), maßgebend. Der Branchenfaktor wird mit der Zahl der Beschäftigten (bzw. der Zahl der Betten, Personen oder Plätze) multipliziert und ergibt den Einwohnergleichwert. Aufgrund der ermittelten Einwohnergleichwerte ergibt sich die Zahl und Größe der Restmüllgefäße mit den entsprechenden Abfuhrrhythmen, die mindestens anzumelden sind.
Wenn Sie sich online zur Müllabfuhr anmelden, übernimmt das Formular die Berechnung für Sie. Sie müssen nur Ihre Branche und die Zahl der Beschäftigten, etc. eintragen. Beschäftigte sind alle im Betrieb Tätigen, z.B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende. Beschäftigte, die weniger als 50 % der branchenüblichen Arbeitszeit tätig sind, zählen zu 25%.
Die richtige Behältergröße
Bitte melden Sie Mülltonnen an, die Ihrem Bedarf entsprechen. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Gefäßen an. Nach eigenen Erhebungen und Erfahrungen anderer Landkreise benötigen Betriebe durchschnittlich das Dreifache des vorgeschriebenen Mindestbehältervolumens.
Achtung:
Wenn Sie sich für einen Container ab Typ 660er entscheiden, können aufgrund der günstigen Jahresgebühr manche Serviceleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Dazu zählen beispielsweise die Nutzung unserer Recyclinghöfe und Grünschnitt-Sammelplätze sowie die kostenlose Sperrmüllentsorgung.