Abbruchmaterial (Bauschutt) von Gebäuden
(Ablagerung nach Deponieklassen [DK]: 0 bis 2)
Aus Abbruchabfällen sind alle nicht rein mineralischen Bestandteile wie z.B. Holz- oder Kunststoffanteile möglichst schon bei den einzelnen Rückbauschritten auszusortieren und einer getrennten Verwertung/Entsorgung zuzuführen. Ist die Trennung vor Ort einmal nicht möglich, kann dies in gewerblich betriebenen Sortieranlagen erfolgen.
Einstufung Deponieklasse 0 (DK 0)
Rein mineralischer Bauschutt ohne jegliche Putz, Gips- und Porenbetonanteile und ohne Fremdstoffe (Kabel, Tapete, Holz, Stroh, usw.) kann in größeren Mengen auf den nachfolgend genannten Deponien des Landkreises entsorgt werden. Für die Anlieferung ist eine Anlieferungserklärung erforderlich. Die erste Anlieferung kann erst nach Freigabe durch den Abfallwirtschaftsbetrieb erfolgen.
Bei Mengen über 2 m³ je Anfallstelle ist eine Beprobung mit Analyse des Abfalls erforderlich. Das Material ist nach Anhang 3 DepV zu beproben.
Entsorgungseinrichtungen DK 0
Für Kleinmengen stehen an diesen Entsorgungseinrichtungen Container bereit:
Einstufung zu Deponieklasse 1 (DK 1)
Mineralischer Bauschutt mit Feinanteil Putz an Stein und Fliesen und ohne Fremdstoffe (Kabel, Tapete, Holz, Stroh, usw.) kann in Mengen bis max. 1 m³ auf den nachfolgend genannten Einrichtungen angeliefert werden und muss dort in Container eingefüllt werden.
Entsorgungseinrichtungen DK 1
Einstufung zu Deponieklasse 2 (DK 2)
Mineralischer Bauschutt bestehend aus Putz, Kalk, Gipskartonplatten, Porenstein, Gipsplatten und ohne Fremdstoffe (Kabel, Tapete, Holz, Stroh, Verpackungen, usw.) kann in Mengen bis max. 1 m³ auf den nachfolgend genannten Einrichtungen angeliefert werden und muss dort in Container eingefüllt werden.
Entsorgungseinrichtungen DK 2