Landkreis Esslingen
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Altholz

Altholz wird auf den Entsorgungsstationen getrennt erfasst:

Altholz wird in zwei Fraktionen erfasst.

 

Eine Fraktion (Kategorie A I-III) beinhaltet unbehandeltes und auch lackiertes Holz oder Pressspan und stammt meist aus dem Innenbereich. Hierzu zählen Möbel bzw. Möbelteile wie Stühle, Tische, Regale, Holztäfelungen, Bauholz und Türen.

 

In der zweiten Fraktion wird Altholz gesammelt, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist (Kategorie A IV). Dazu zählen insbesondere Palisaden, Zäune und Fenster. Die zweite Fraktion stammt meist aus dem Außenbereich.
 

Wenn sperrige Möbelteile aus Holz nicht im Rahmen der Sperrmüllabfuhr, sondern selbst angeliefert werden, so ist diese Anlieferung mit dem Sperrmüllgutschein gebührenfrei. Dies gilt nicht für Renovierungsabfälle wie Holztäfelungen, Fenster, Palisaden, Garten- und Sichtschutzzäune, Gartenpfosten usw., denn diese Abfälle zählen nicht zum Sperrmüll und sind gebührenpflichtig.

 

Asbesthaltige Zementprodukte

Zementprodukte wie Blumenkästen, Balkonverkleidungen oder Dachplatten können Asbest enthalten.

Da Asbestfasern beim Einatmen krebserregend sind, ist beim Entfernen bzw. Transport von Asbestzementprodukten sehr sorgsam vorzugehen. Das Freisetzen von Asbestfasern ist zu vermeiden (nicht zerkleinern, kippen oder schütten! Material befeuchten!).
Asbestarbeiten dürfen nur von Fachfirmen mit Sachkundenachweis ausgeführt werden!

Anlieferungen von Kleinmengen aus Privathaushalten müssen befeuchtet, staubdicht verpackt und entsprechend gekennzeichnet sein. Schutzanzug, P2-Maske, Handschuhe sowie Big Bags und Plattenbags zum Verpacken der asbesthaltigen Abfälle erhalten Sie gegen Kostenersatz bei den Entsorgungsstationen Katzenbühl, Sielminger Straße und Blumentobel sowie bei der Erd- und Bauschuttdeponie Weißer Stein.

 

Mengen bis maximal 1 m3 können - vorschriftsmäßig verpackt -  auf folgenden Entsorgungsstationen angeliefert werden:

Abhängig von der jährlichen Abfallmenge gelten unterschiedliche Bedingungen, die Sie im "Merkblatt Asbest" nachlesen können.

 
Merkblatt Asbest
 

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Warum Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt sammeln?

 
Film des Umweltministeriums

Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden, da sie durch Schadstoffe belastet sein können, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen. Sie sind getrennt von anderen Abfällen zu sammeln und ordnungsgemäß einer gesonderten, geregelten Erfassung nach ElektroG zuzuführen.                                      

 

Aus diesem Grund werden neue Elektrogeräte mit dem Zeichen der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

 

Infofilm des Umweltministeriums anschauen

 

Merkblatt E-Schrott herunterladen

 

Was sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte?

Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten zählen

  1. Haushaltsgroßgeräte und automatische Ausgabegeräte
    z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Herde, Backöfen, Geschirrspüler, elektrische Koch- und Heizplatten, Mikrowellengeräte, Massagesessel, Dunstabzugshauben, elektrische Heizgeräte, Ventilatoren, Ausgabeautomaten für Flaschen, Dosen oder feste Produkte, Heißgetränkeautomaten, Nachtspeicherheizungen (hier unbedingt Merkblatt für E-Schrott beachten!)
  2. Kühlgeräte und sonstige Geräte, die Kältemittel oder Öl enthalten
    z.B. große Kühlgeräte, Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgeräte, ölgefüllte Radiatoren
  3. Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
    z.B. Bildschirme, Monitore, TV-Geräte, Laptops, Tablets
  4. Lampen
    z.B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Natrium- und Metalldampflampen, LED-Lampen mit Sockel
  5. Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, passive Geräte
    z.B. Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Kaffeemaschinen, Rührgeräte, Haartrockner, Waagen, Computer, Kopierer, Faxgeräte, Taschenrechner, Mobiltelefone, Telefone, Anrufbeantworter, Radios, CD-Spieler, Verstärker, Videorekorder, Dia-Projektoren, Beamer, Leuchten, elektrische Werkzeuge, Bohrmaschinen, Nähmaschinen, el. Rasenmäher, el. Eisenbahnen und sonstige el. Spielzeuge, el. Sport und Freizeitgeräte, medizinische Geräte außer implantierten oder infizierten Geräten, Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Kabel, Steckdosen, Steckerleisten
  6. Photovoltaikmodule
     

Die genaue Beschreibung der einzelnen Sammelgruppen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Elektronik-Schrott


Wichtig: Waschmaschinen, Herde, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben können auch auf dem nächstgelegenen Recyclinghof in den Schrottcontainer geworfen werden.

 

 

Sammelstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräten

(Kostenlose Abgabe in haushaltstypischer Art und Menge)


Werte erhalten

Funktionstüchtige, gebrauchsfähige Elektro- und Elektronikgeräte können nach Absprache auch bei der Esslinger-Beschäftigungsinitiative gGmbH („EBI“) abgegeben werden (Zerlegebetrieb und Elektro-Secondhand-Laden).

 

Esslinger-Beschäftigungsinitiative („EBI“)

E-Mail: info@ebi-esslingen.de

www.ebi-esslingen.de

 

Glas

Wohin mit dem Altglas?
Hohlglas bzw. Behälterglas gehört nicht in die Mülltonne. Einwegflaschen und Konservengläser müssen nach Farben sortiert in den Altglascontainer geworfen werden. Glasbehälter, die nicht grün, weiß oder braun sind, werden der grünen Fraktion zugeordnet. Deckel dürfen auf den Flaschen/Gläsern bleiben oder über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgt werden.

Achten Sie auf die Einwurfzeiten
Denken Sie bitte an die Anwohner - werfen Sie Altglas nur werktags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr ein. Auch die Mittagsruhe und andere spezielle Regelungen der Kommunen sind zu beachten. Sind die Container einmal vor dem Abholtermin voll, stellen Sie Ihr Altglas nicht einfach daneben! Versuchen Sie es bei einem anderen Container oder zu einem anderen Zeitpunkt. Wer Mehrwegflaschen kauft, schont die Umwelt und spart sich den Weg zum Glascontainer.

Das darf nicht in den Altglascontainer
Flachglas wie zerbrochene Fensterscheiben oder Spiegelglas, Bleikristall, feuerfestes Glas, keramik, Steingut oder Porzellan etc. gehören nicht in die Glascontainer, sondern in die Mülltonne. Fachbetriebe, z. B. Glasereien, haben die Möglichkeit, ihre Flachglasabfälle speziellen Verwertungsfirmen zu überlassen.

 
Mehr Informationen über die korrekte Entsorgung und zum Recycling von Glasverpackungen
 

Grünschnitt und Gartenabfälle

Garten- und Grünabfälle haben in der Restmülltonne nichts zu suchen. Auch für diese organischen Abfälle bietet der AWB-ES verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten an.

 

Verholzte Garten- und Grünabfälle

Verholzte Grünabfälle können in der Biotonne entsorgt werden. Sind die Äste aber dicker und länger, bietet sich die Abgabe bei einem der 34 Grünschnitt-Sammelplätze oder bei einer von 9 Kompostierungsanlagen im Landkreis Esslingen an. Dort können Mengen bis 2 m3 pro Tag (Äste bis 1,5 m Länge und 20 cm Durchmesser) kostenlos abgegeben werden.

Aus diesen verholzten Grünabfällen stellen wir übrigens hauptsächlich Holzhackschnitzel zu Heizzwecken her – eine klimafreundliche Sache!

 

Größere Mengen und gewerbliche Anlieferungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig und können bei folgenden Einrichtungen abgegeben werden:

Andere Grünabfälle
Laub, Grasschnitt, Blumen und ähnliche Grünabfälle gehören grundsätzlich in die Biotonne oder den Biomüllsack. Diese Abfälle eignen sich auch zur Eigenkompostierung. Von Oktober bis Dezember können zusätzlich Laubsäcke (ca. 80 l) gekauft werden.

 

Gras und Laub können, wenn es der Betriebsablauf zulässt, in Kleinmengen (bis 0,5 m3 pro Tag) auch auf den 9 Kompostierungsanlagen im Landkreis Esslingen entsorgt werden.

 

Die Kompostierungsanlagen im Landkreis Esslingen

 
Faltblatt Biomüll und Gartenabfälle
 

Kühlgeräte und Haushaltsgroßgeräte

Selbstanlieferung von Kühlgeräten und Haushaltsgroßgeräten
Privatleute und Gewerbebetriebe können haushaltsübliche Kühlgeräte und Haushaltsgroßgeräte in haushaltsüblicher Menge bei den Sammelstellen für Elektro-/Elektronikgeräte kostenlos abgeben.

 

Sammelstellen für Elektroschrott

(Kostenlose Abgabe in haushaltstypischer Art und Menge)

 

 

Haushaltsgroßgeräte außer Kühl- und Gefriergeräte können auch an Recyclinghöfen mit Schrottannahme abgegeben werden.

 

Merkblatt E-Schrott

 

Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff! Beim Recycling werden Energie, Chemikalien, Wasser und Holz eingespart. Dadurch wird die Umwelt im Vergleich zur Papier-Neuproduktion wesentlich entlastet.


Papiertonnen (Blaue Tonnen) zur Erfassung von Pappe, Papier und Kartonagen werden in den Größen Typ 120er, 240er und 1100er angeboten (nicht flächendeckend). Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen .

In einigen Kommunen führen Vereine regelmäßige Straßensammlungen durch und holen Altpapier und Kartonagen direkt am Grundstück ab.
 

Ansonsten können Sie Altpapier, Pappe und Kartonagen im gesamten Landkreis Esslingen zu den Recyclinghöfen bringen.

 

Pappe und Kartonagen sollten sauber sein. Bitte entfernen Sie Klebebänder, Aufkleber oder Tragegriffe. Druckfarben stören nicht. Getränkekartons gehören in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne!

 

 

Zusatzinformationen zu Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Fraktion)

Hierzu zählen

  • Kartonagen und Wellpappe
  • Zeitungen, Illustrierte, Kataloge, Prospekte
  • Notizblöcke, Computerpapier
  • Taschenbücher
  • Reißwolfpapier (separat verpackt in transparentem Plastiksack)

 

Nicht angenommen werden:

  • Durchschreibesätze, Thermopapier, Blaupapier
  • Aktenordner
  • Gebundene Bücher
  • Tapetenreste
  • nasse Kartonagen (Schimmelgefahr)
  • Hygienepapiere
  • Transport- und Umverpackungen von Gewerbebetrieben

 

Anlieferungen sind nur bis zu einer Menge von 0,5 m3 pro Tag gestattet!

 

Schrott

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Haushaltsübliche Metallabfälle wie Herde, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Bettroste, Fahrradgestelle, entleerte Rippenheizkörper sowie Metallkleinteile wie Pfannen, Töpfe, Besteck oder Draht ohne schädliche Verunreinigungen können in die Schrottcontainer auf den Entsorgungsstationen und Recyclinghöfen geworfen werden.

 

Schrott ist nicht gleich Schrott!

Fahrzeugteile, Ölöfen, restentleerte Heizungs- und Sanitäreinrichtungen oder andere Metallgegenstände mit schädlichen Verunreinigungen müssen dem Fach- oder Schrotthandel übergeben werden.

                               

Wohin mit Metallverpackungen?

Metallverpackungen wie Dosen oder Tuben gehören in den Gelben Sack, die Gelbe Tonne oder in den Container für die Leichtstoff-Fraktion.

 

Verpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbund (Leichtstofffraktion)

Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbund, die zur Fraktion „Gelber Sack“ gehören, können auch auf den Recyclinghöfen im Landkreis Esslingen abgegeben werden.

Zur Leichtstofffraktion zählen alle Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbund, die auch über den Gelben Sack entsorgt werden. Es werden nur Verpackungen angenommen.

Die Verpackungen müssen löffel- bzw. pinselrein angeliefert werden:

  • Kunststoffflaschen und Kunststoffkanister ohne Restinhalt
  • Joghurt- und Margarinebecher
  • Styroporverpackungen und Styroporchips (separat verpackt)
  • Dispersionsfarbeimer (restentleert)
  • Verbunde (Kunststoff + Aluminium, Papier + Aluminium, Pappe + Kunststoff, z.B.: Kaffeeverpackungen, Arzneimittelpackungen, Getränkekartons usw., Einweggeschirr, Getränke- und Konservendosen, Aluminiumfolie, Spraydosen mit Grünem Punkt usw.)

Nicht angenommen werden:

  • Plastikspielzeug
  • befüllte Verpackungen
  • Plastikkörbe
  • Sockelleisten aus Kunststoff
  • Kunststoffrolläden
  • Abflussrohre
  • Windeln