Landkreis Esslingen
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Gelber Sack / Gelbe Tonne

 

Gelber Sack / Gelbe Tonne

Verkaufsverpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern werden separat im Gelben Sack oder der Gelben Tonne gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Die Leerung bzw. Abfuhr der Gelben Tonnen und Gelben Säcke erfolgt im Landkreis Esslingen alle zwei Wochen durch den Vertragspartner des Dualen System Deutschland GmbH.

 

Was darf in den Gelben Sack / in die Gelbe Tonne

 

Das darf rein!

Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbund, wie z.B. restentleerte Getränke- und Konservendosen, Verschlüsse, Deckel, Kunststoffverpackungen, Blister, Styroporverpackungen, Getränketüten, Plastikbeutel, Arzneimittelverpackungen, Wurst- und Käseverpackungen usw.

 

Auch bei Gewerbebetrieben gehören ladengängige Verkaufsverpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne.

Das darf nicht rein!
Restmüll gehört nicht in den Gelben Sack. Dazu zählen alle Nichtverpackungen unter anderem auch aus Kunststoff wie z. B. Spielwaren und Plastikrohre, aber auch Einwegwindeln, Hygienepapiere usw.
 

Karton- oder Papierverpackungen gehören in die Papiertonne, oder können bei entsprechenden Vereinssammlungen abgegeben werden.
 

Verpackungen aus Glas gehören farbsortiert in die Depotcontainer für Glas. Werden beim Einsammeln Stoffe im Gelben Sack oder der Gelben Tonne gefunden, die dort nicht hineingehören, erfolgt keine Abfuhr.

 
Informationen zum Grünen Punkt und eine Trennhilfe von A-ZWie funktioniert das Recycling von Verpackungen