Die Biotonne ist Pflicht
Die Biotonne können alle bekommen, die an die öffentliche Hausmüllabfuhr angeschlossen sind. Jeder, der an die öffentliche Hausmüllabfuhr angeschlossen ist, ist prinzipiell verpflichtet, seinen Biomüll über die Biotonne zu entsorgen. Wenn Sie Ihren gesamten Bioabfall selbst kompostieren, können Sie sich von der Pflicht zur Biotonne befreien lassen. Allerdings müssen Sie dann pro Person mindestens eine Ausbringungsfläche von 25 m² nachweisen.Wer seinen ganzen Biomüll selbst kompostiert, kann sich auf schriftlichen Antrag von der Benutzung einer Biotonne befreien lassen. Hierzu ist der Nachweis von mindestens 25 m2 Ausbringungsfläche pro Person notwendig.
Wie bekommt man die Biotonne?
Grundstücksbesitzer oder die Hausverwaltung stellen einen Antrag beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Die Biotonne und dies BehälterErkennungsmarke, die bis auf Widerruf gültig ist, werden dann gegen Gebühr direkt vor die Haustüre geliefert oder können kostenlos abgeholt werden. Bedenken Sie: Ohne Marke wird die Biotonne nicht geleert.
Änderungsdienst
Grundstückseigentümer oder Hausverwalter können beim Abfallwirtschaftsbetrieb unter Angabe des Buchungszeichens des Abfallgebührenbescheides telefonisch oder schriftlich die Größe der Biotonne ändern.
Bei Selbstabholung wird ein Abholschein für den neuen Behälter und die neue Behältermarke per Post zugeschickt. Zuvor muss die alte Behältermarke nach der letzten Leerung an der alten Tonne entfernt und an den AWB geschickt werden.
Bei Auslieferung lassen Sie die Marke bitte auf der alten Biotonne kleben. Die neue Biotonne wird innerhalb von 2-3 Wochen gegen Gebühr ausgeliefert. Gegebenenfalls wird ein Abholungstermin für die alte Tonne mitgeteilt. Die Biomüllmarke wird automatisch zugeschickt. Wird die Biomülltonne ausgetauscht, muss nach der letzten Leerung die Müllmarke an der alten Tonne entfernt und an den Abfallwirtschaftsbetrieb geschickt werden.