Landkreis Esslingen
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Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis Esslingen

 

Im Landkreis Esslingen gibt es eine Reihe von Entsorgungs- und Verwertungseinrichtungen an denen Kunden aus dem Landkreis Esslingen Ihre Abfälle bzw. Wertstoffe selbst anliefern können.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den unterschiedlichen Entsorgungs- und Verwertungseinrichtungen im Landkreis Esslingen.

 
 
 

Entsorgungsstationen

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Der Landkreis Esslingen verfügt über drei Entsorgungsstationen:

Alle Entsorgungsstationen bieten umfangreiche Entsorgungsmöglichkeiten für verschiedenste Abfall- und Wertstoffarten. Alle Abfallarten, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb zuständig ist, zuzüglich der Leichtverpackungen (Gelbe Säcke) können hier abgegeben werden. Einzige Ausnahme bilden die schadstoffbelasteten Abfälle (siehe Problemstoffe).

 
Alle Entsorgungseinrichtungen im Landkreis Esslingen auf einen Blick
 

Recyclinghöfe

Recyclinghöfe

Im Landkreis Esslingen sind flächendeckend Recyclinghöfe als zentrale Einrichtungen zur Sammlung von verwertbaren Stoffen eingerichtet worden.

 

Auf den Recyclinghöfen werden folgende Abfälle angenommen:

  1. Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
  2. Altmetalle
  3. Leichtstofffraktion = Verpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbund (Gelber Sack)
  4. Sauberes Styropor (Verpackungen)
  5. Flaschenkorken (Natur)
  6. CDs und DVDs (nur auf eingezäunten Anlagen)

Auf den Recyclinghöfen Großbettlingen, Filderstadt-Eichholz und Esslingen-Zollberg ist zusätzlich die Abgabe von Elektronikschrott möglich.

 
Alle Entsorgungseinrichtungen im Landkreis Esslingen auf einen Blick
 

Grünschnitt-Sammelplätze / Kompostierungsanlagen

Grünschnitt-Sammelplätze / Kompostierungsanlagen

Im Landkreis Esslingen gibt es 35 Grünschnitt-Sammelplätze und 9 Kompostierungsanlagen, auf denen Sie Garten- und Grünabfälle anliefern können.

 

Verholzte Garten- und Grünabfälle

Verholzte Grünabfälle können grundsätzlich in der Biotonne entsorgt werden. Sind die Äste aber dicker und länger, bietet sich die Abgabe bei einem Grünschnitt-Sammelplatz oder einer Kompostierungsanlage an. Dort können Mengen bis 2 m3 pro Tag (Äste bis 1,5 m Länge und 20 cm Durchmesser) kostenlos abgegeben werden.

 

Größere Mengen (über 2 m3) sind gebührenpflichtig und können nur bei folgenden Einrichtungen abgegeben werden:

 

Erneuerbare Energie aus verholztem Grünschnitt

Aus verholzten Grünabfällen stellt der Abfallwirtschaftsbetrieb hauptsächlich Holzhackschnitzel zu Heizzwecken her – eine klimafreundliche Sache!

 

Andere Grünabfälle

Laub, Grasschnitt, Blumen und ähnliche Grünabfälle gehören grundsätzlich in die Biotonne oder den Biomüllsack. Ab Oktober können zusätzlich Laubsäcke (ca. 80 l) für die Entsorgung des Herbstlaubs gekauft werden. Diese Abfälle eignen sich auch zur Eigenkompostierung.

 

Nicht verholzte Grünabfälle (Laub, Grasschnitt) dürfen in Kleinmengen (bis 0,5 m3 pro Woche) nur auf den 9 Kompostierungsanlagen entsorgt werden.
Auf den Grünschnitt-Sammelstellen  dürfen diese nicht verholzten Grünabfälle nicht angeliefert werden, da verholzte Grünabfälle überwiegend als Brennstoffe energetisch genutzt werden wären. Laub und Gras wären dabei störend.

 

Biomüll beim Kompostwerk
Beim Kompostwerk Kirchheim unter Teck kann auch Biomüll angeliefert werden.
Weitere Informationen zum Kompostwerk Kirchheim unter Teck.

 

Qualitätskompost

An den meisten Grünschnitt-Sammelplätzen und den Kompostierungsanlagen können Sie Grünschnittkompost und Kirchheimer Qualitätskompost erwerben

 
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Deponien für Erdaushub und Bauschutt

Auf den Erd- und Bauschuttdeponien

können unbelastete mineralische Abfälle entsorgt werden. Bei Anlieferung größerer Mengen muss zuvor dem Abfallwirtschaftsbetrieb eine ausgefüllte Anlieferungserklärung zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Erst nach der Freigabe durch den AWB kann die Anlieferung erfolgen.

 

Kleinmengen Bauschutt bis zu 0,5m3
werden auch beim

  • Recyclinghof Eichholz (Filderstadt-Bonlanden) auf der
  • Entsorgungsstationen Katzenbühl (Esslingen a.N.)  und
  • Entsorgungsstation Sielminger Straße Leinfelden-Echterdingen-Stetten angenommen.

 

 

 
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