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Seit Januar 2003 gilt bundesweit die neue
Gewerbeabfallverordnung: Für Betriebe besteht jetzt
Anschlusspflicht an die öffentliche
Hausmüllabfuhr. Das bedeutet: Nicht verwertbare
Abfälle (Restmüll) sind grundsätzlich dem
Landkreis Esslingen zur ordnungsgemäßen
Beseitigung zu überlassen. Dazu sind beim
Abfallwirtschaftsbetrieb ausreichend Abfallbehälter
anzumelden, mindestens jedoch das in der
Abfallwirtschaftssatzung festgelegte
"Mindestbehältervolumen" (Pflichttonne).
Hier können Sie Ihr
Mindestbehälter-
volumen berechnen lassen

Mehr Infos zur Pflichttonne
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