Gewerbe Home Abfuhr Gebühren Abfall vermeiden Haushalte Service Suche

Pflichttonne

Pflichttonne

Seit Januar 2003 gilt bundesweit die neue Gewerbeabfallverordnung: Für Betriebe besteht jetzt Anschlusspflicht an die öffentliche Hausmüllabfuhr. Das bedeutet: Nicht verwertbare Abfälle (Restmüll) sind grundsätzlich dem Landkreis Esslingen zur ordnungsgemäßen Beseitigung zu überlassen. Dazu sind beim Abfallwirtschaftsbetrieb ausreichend Abfallbehälter anzumelden, mindestens jedoch das in der Abfallwirtschaftssatzung festgelegte "Mindestbehältervolumen" (Pflichttonne).
 
Berechnen Hier können Sie Ihr Mindestbehälter-
volumen berechnen lassen
 
Info Mehr Infos zur Pflichttonne