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  Asbesthaltige Abfälle
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Sondermüll

Als "Sondermüll" werden die in der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen genannten Abfallarten bezeichnet, die im Nachweisverfahren (Entsorgungs-
nachweise, Begleitscheine) entsorgt werden müssen.

Infos:
Landratsamt Esslingen
Untere Abfallrechtsbehörde
73726 Esslingen a.N.
Tel: 0711 3902-2425

Kleinmengen: Für Betriebe mit einer Jahresmenge von weniger als 2000 kg besonders überwachungsbedürftiger Abfälle besteht im Stuttgarter Hafen die Möglichkeit der Selbstanlieferung. Weitere Informationen erhalten Sie bei:

HIM GmbH
Am Mittelkai 34
70329 Stuttgart
Tel.: 0711 9322-407 und 425
Fax: 0711 9322321


Asbesthaltige Abfälle

Da Asbestfasern krebserregend sind, gelten für die Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen auf den Deponien gesonderte Bedingungen. Asbesthaltige Abfälle sind seit Januar 2002 als besonders überwachungsbedürftig eingestuft und müssen im Begleitscheinverfahren mit Entsorgungsnachweis (EN) beseitigt werden. Abhängig von der jährlichen Abfallmenge gelten unterschiedliche Bedingungen, die Sie im "Merkblatt Asbest" nachlesen können.

Weitere Infos: 0711 / 9312-537.

Zum Merkblatt für die Entsorgung von Asbest

Speisereste

Speisereste aus Gaststätten und Kantinen müssen aus seuchenhygienischen Gründen grundsätzlich über Tierkörper-
beseitigungsanstalten entsorgt werden (Sammelstelle Süßen, Tel: 07162 7349). Die einzige Alternative hierzu besteht in der Speiseresteverwertung. Unsere Kundenberatung (Tel.: 0800 9312-526 (Anrufe aus dem Festnetz kostenlos) oder
Tel.: 0711 9312-526) nennt Ihnen gerne Ansprechpartner.