Sondermüll Asbesthaltige Abfälle Speisereste |
Sondermüll Als "Sondermüll" werden die in der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen genannten Abfallarten bezeichnet, die im Nachweisverfahren (Entsorgungs- nachweise, Begleitscheine) entsorgt werden müssen. Infos: Landratsamt Esslingen Untere Abfallrechtsbehörde 73726 Esslingen a.N. Tel: 0711 3902-2425 Kleinmengen: Für Betriebe mit einer Jahresmenge von weniger als 2000 kg besonders überwachungsbedürftiger Abfälle besteht im Stuttgarter Hafen die Möglichkeit der Selbstanlieferung. Weitere Informationen erhalten Sie bei: HIM GmbH Am Mittelkai 34 70329 Stuttgart Tel.: 0711 9322-407 und 425 Fax: 0711 9322321 Asbesthaltige Abfälle Da Asbestfasern krebserregend sind, gelten für die Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen auf den Deponien gesonderte Bedingungen. Asbesthaltige Abfälle sind seit Januar 2002 als besonders überwachungsbedürftig eingestuft und müssen im Begleitscheinverfahren mit Entsorgungsnachweis (EN) beseitigt werden. Abhängig von der jährlichen Abfallmenge gelten unterschiedliche Bedingungen, die Sie im "Merkblatt Asbest" nachlesen können. Weitere Infos: 0711 / 9312-537. Zum Merkblatt für die Entsorgung von Asbest
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