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Gewerbliche Siedlungsabfälle
zur Beseitigung

Abfälle zur Beseitigung, die in Ihrem Betrieb anfallen und in Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll beseitigt werden können, werden als hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle zur Beseitigung bezeichnet. Diese Abfälle sind im Rahmen der Überlassungspflicht gemäß Paragraph 13 Abs. 1-3 Kreislaufwirschafts- und Abfallgesetz dem Abfallwirtschaftsbetrieb zu überlassen. Im Rahmen der seit Januar 2003 gültigen Gewerbeabfallverordnung müssen beim Abfallwirtschaftsbetrieb dazu Restmülltonnen angemeldet werden. Für diese Pflichttonne ist in der Abfallwirtschaftssatzung eine Mindestgröße festgelegt.
Im Gegenzug garantieren wir Ihnen eine umweltgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle und bieten Ihnen dazu vielfältige und attraktive Entsorgungsmöglichkeiten an.
 


Pflichttonne


Behälter 40-240 Liter


660er- 4,5er-Container


Selbstanlieferer


Anmeldung Müllbehälter