Behälter 40-240 Liter
Auf dieser Seite haben wir alle Informationen für Gewerbebetriebe zusammengestellt, die eine Restmülltonne in der Größe von 40 bis 240 Liter zur regelmäßigen Leerung angemeldet haben. Scrollen Sie durch die Seite oder navigieren sie mit Hilfe der Leiste links auf der Seite. Weitere, für Sie interessante Informationen finden Sie auch unter Haushalte.

Unser Service: Bei Neuanmeldungen liefern wir Restmülltonnen bis max. 240 Liter für nur 20 Euro direkt vor Ihre Haustüre.
Müllsäcke für den Spitzenbedarf

Müllsäcke für den Spitzenbedarf sind auf vielen Rathäusern, Entsorgungseinrichtungen und im Abfallwirtschaftsbetrieb erhältlich. Klicken Sie für weitere Informationen bei Haushalte auf Ihren Wohnort.
Sperrmüll
Die Sperrmüllabfuhr kann per Postkarte (siehe Müllkalender) angefordert werden und ist zwei Mal im Jahr kostenlos. Die Sperrmüllabfuhr (Sperrmüll in haushaltstypischer Art und Menge) kann nur von Gewerbebetrieben in Anspruch genommen werden, die eine Restmülltonne in einer Größe von 40 bis 240 Liter zur regelmäßigen Abfuhr angemeldet haben.
Auch Kühlgeräte werden im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abgeholt, allerdings gegen Gebühr.
Kosten pro abgeholtes Haushaltskühlgerät 15,00 Euro


Abfuhr
Restmüll
Behälter mit 40 l, 60 l, 80 l, 120 l und 240 l: Abfuhr wahlweise alle 2 oder 4 Wochen.
Biomüll
Behälter mit 60 l, 120 l und 240 l: Leerung alle 2 Wochen, von Juni bis August jede Woche.
Gelbe Tonne
Behälter mit 120 l, 240 l und 1.100 l: Abholung alle 2 Wochen (Leichtstoffverpackungen)
Gelber Sack
(70l) Abholung alle 2 Wochen (Leichtstoffverpackungen)
Blaue Tonne
Behälter mit 120 l, 240 l und 1.100 l:Leerung alle 4 Wochen (Pappe, Papier, Kartonagen)
Sperrmüll auf Anforderung oder Selbstanlieferung in haushaltsüblicher Art und Menge
Die genauen Abfuhrtermine in Ihrem Ort erhalten Sie unter Haushalte.

Wertstoffe
Wenn Sie einen Restmüllbehälter in der Größe zwischen 40 und 240 Liter angemeldet haben, können Sie Wertstoffe, wie z.B. Altpapier und Kartonagen auf unseren Recyclinghöfen entsorgen.
Bitte beachten Sie: Gewerbliche Anlieferung von Wertstoffen ist nur bis zu einer Menge von
0,5 Kubikmeter pro Woche gestattet.
Auf den Recyclinghöfen erfolgt hauptsächlich die Annahme von zwei Stoffgruppen:
1. Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
2. Leichtstofffraktion = Verpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbunde
Soweit ein Schrott- bzw. Elektronikschrottcontainer vorhanden ist, kann Altmetall und Elektronikschrott in haushaltsüblicher Art und Menge abgegeben werden.

Grünschnitt und Kompost
Grünschnitt-Sammelplätze / Kompostierungsanlagen
Was wird angenommen?
An den 34 Grünschnitt-Sammelplätzen im Landkreis Esslingen können verholzte Gartenabfälle, d.h. Baum- und Heckenschnitt abgegeben werden. (Maximale Länge 1,5 m und Durchmesser 10 cm).
Auf den neun Kompostierungsanlagen des Abfallwirtschafts-
betriebs werden neben verholzten Grünabfällen auch nicht verholzte Gartenabfälle in Kleinmengen (max. 0,5 Kubikmeter) angenommen, soweit der Betriebsablauf dies zulässt und keine Sickerwasserproblematik auftritt.
Was nicht?
Nicht verholzte Gartenabfälle wie z. B. Grasschnitt, dürfen auf den Grünschnitt-Sammelplätzen nicht angenommen werden.
Was kostet es?
Mengen über 2 m3 werden gegen eine Gebühr von 10,00 Euro/m3 bzw. 50,00 Euro/t nur bei folgenden Einrichtungen angenommen:
- Kompostierungsplatz Weißer Stein
- Kompostierungsplatz Eichholz in Filderstadt
- Kompostierungsanlage Hohenheimerstraße in Esslingen
- Entsorgungs-Station Blumentobel
- Kompostwerk Kirchheim u.T.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Auch auf Kompostierungsanlagen und Grünschnitt-Sammelplätzen wird Kompost abgegeben.


