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Anmeldung von Gewerbebetrieben zur Müllabfuhr


Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Gewerbebetrieb zur Müllabfuhr anmelden.

Bitte beachten Sie: seit Januar 2003 gilt bundesweit die neue Gewerbeabfallverordnung: Für Betriebe besteht jetzt Anschlusspflicht an die öffentliche Hausmüllabfuhr. Das bedeutet: Nicht verwertbare Abfälle (Restmüll) sind grundsätzlich dem Landkreis Esslingen zur ordnungsgemäßen Beseitigung zu überlassen. Dazu sind beim Abfallwirtschaftsbetrieb ausreichend Abfallbehälter anzumelden, mindestens jedoch das in der Abfallwirtschaftssatzung festgelegte "Mindestbehältervolumen" (Pflichttonne).

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